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BGH, 20.06.1972 - 1 StR 60/72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge durch Geltendmachung, dass das Gericht dem Angeklagten noch weiter Fragen hätte stellen müssen - Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.06.1972 - 1 StR 60/72
Eine Verfahrensrüge kann nicht darauf gestützt werden, daß das Gericht an den Angeklagten oder an Zeugen noch weitere bestimmte Fragen hätte stellen müssen (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]. - BGH, 10.03.1959 - 1 StR 14/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.06.1972 - 1 StR 60/72
Die Edelsteinsammlungen stellten keine ausreichende und gleichwertige Sicherheit dar, weil sie - wie auch die praktische Erfahrung in den Fällen 2, 8, 10 und 11 zeigte - keinesfalls dazu geeignet waren, den Darlehensgebern bei Fälligkeit ihrer Ansprüche ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen alsbald zu ihrem Geld zu verhelfen (RGSt 74, 129; BGH, Urteil vom 10. März 1959 - 1 StR 14/59). - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 20.06.1972 - 1 StR 60/72
Eine Verfahrensrüge kann nicht darauf gestützt werden, daß das Gericht an den Angeklagten oder an Zeugen noch weitere bestimmte Fragen hätte stellen müssen (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]. - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 20.06.1972 - 1 StR 60/72
Die Betrachtungsweise des Tatrichters wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift des § 24 Abs. 2 StGB nicht gerecht (vgl. BGHSt 24, 3). - RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus BGH, 20.06.1972 - 1 StR 60/72
Die Edelsteinsammlungen stellten keine ausreichende und gleichwertige Sicherheit dar, weil sie - wie auch die praktische Erfahrung in den Fällen 2, 8, 10 und 11 zeigte - keinesfalls dazu geeignet waren, den Darlehensgebern bei Fälligkeit ihrer Ansprüche ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen alsbald zu ihrem Geld zu verhelfen (RGSt 74, 129; BGH, Urteil vom 10. März 1959 - 1 StR 14/59).